Kodex

Vorwort

Das Wichtigste ist, dass die Mitglieder Spaß am Spielen haben.

Wir legen viel Wert auf ein korrektes Verhalten gegenüber Mitspielern und auf eine ausreichende Integration innerhalb der Gilde.


Durch einige zusätlzliche Regeln möchten wir den Spaß in der Gemeinschaft zu erhöhen. Ein besonders nennenswertes Beispiel ist das Bekleiden von besonderen Rängen innerhalb der Gilde. Zusätzlich zu einem Rang, den jedes Mitglied hat, ist es möglich verschiedene Ämter zu besetzen, um die Gilde gezielt in bestimmen Aufgabenbereichen zu unterstützen.

Einen wesentlichen Teil unseres Gildenlebens bilden die Schlachtzüge. Nach einem gut organisierten Regelwerk besuchen wir so die anspruchsvollsten Herausforderungen von World of Warcraft. Auch hierbei legen wir großen Wert auf ein gepflegtes Verhalten untereinander, was einer der Schlüssel für Effektivität und Erfolg ist.

In allen Bereichen des Gildenlebens erwarten wir von jedem Mitglied die Bereitschaft sich zu engagieren und auch Aufgaben, welche sich über den Rang hinaus erstrecken, zu übernehmen.

Alle Regeln bezüglich der Organisation der Gilde sind eingeführt worden, um der Gilde eine gewisse Möglichkeit der Selbstorganisation zu geben, da mit steigender Mitgliederzahl die Verwaltung durch eine oder sehr wenige Personen kaum mehr in einem ausreichenden Maße möglich ist.

Allgemeines

§1.1
Surmwinds Elite ist eine seriöse und sich legal verhaltende Gilde, daher ist natürlich jegliche Nutzung von Hacks oder sonstigen Manipulationen, die vom Spielehersteller verboten sind, untersagt.

§1.2
Es ist nicht gestattet, dass ein Mitglied *Sturmwinds Elite* einer anderen World of Warcraft-Gilde angehört.

§1.3
Alle Mitglieder verpflichten sich die Grundregeln der Netiquette einzuhalten und sich entsprechend zu verhalten.

§1.4
Charakternamen sollten möglichst im Rollenspiel-Stil gewählt werden - wir sind eine Gilde und kein Clan.

§1.5

§1.6
Jedes Mitglied *Sturmwinds Elite* hat die Möglichkeit einen oder mehrere Zweitcharakter zu spielen.

§1.7
Vergehen werden - je nach Schwere und im Ermessen der Gildenleitung - geahndet.

 
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